Vorsorgevollmacht

Vorsorgevollmacht

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Patientenverfügung


Haben Sie rechtlich vorgesorgt für die Fälle von Altersdemenz, Schlaganfall oder längere Abwesenheit von Zuhause?


Wodurch? - Durch eine Vorsorgevollmacht!


Benötigen Sie eine solche Vollmacht? Sie sind doch verheiratet! Ihr Ehepartner sei doch automatisch berechtigt, alles für Sie zu re-geln? 

Irrtum! Es gibt zwar seit Anfang 2023 das Notvertretungsrecht des Ehegatten bzw. Lebenspartners. Dieses sieht aber nur in akuten Krankensituationen vor, in der Gesundheitsfürsorge Entscheidungen für den Partner treffen zu dürfen. Das Recht ist zudem auf maxi-mal 6 Monate beschränkt. Alle anderen Bereiche sind nicht abgedeckt. Ihr Partner hat keinerlei Recht, für Sie rechtliche Erklärungen z.B. im Bereich der Vermögensfürsorge abzugeben. Er kann z.B. keine Versicherung für Sie kündigen oder irgendeinen noch so kleinen Vertrag für Sie schließen oder kündigen oder auch nur Geld von Ihrem Konto abheben, wenn Sie ihm keine gesonderte Kontovollmacht erteilt haben.


Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie ihn oder auch andere Personen Ihres Vertrauenes bevollmächtigen all das zu dürfen. Das Gute dabei: Sie vermeiden, dass Ihnen eine gesetzliche Betreuung auferlegt wird.


Sie können eine Vorsorgevollmacht mit oder ohne Notar errichten. Sie können sie auch selbst formulieren und Ihre Unterschrift bei der Betreuungsbehörde für geringe Gebühren beglaubigen lassen. Allerdings rate ich Ihnen aus zwei Gründen dringend davon ab:


1.

Die Betreuungsbehörde berät Sie nicht und fertigt Ihnen auch keinen Entwurf. Der Inhalt einer Vollmacht ist nach meiner festen Überzeugung individuell anzupassen. Ein Vertragsmuster aus dem Internet kann eine gute Arbeitsgrundlage sein. Es ist aber höchst wahrscheinlich keine Lösung.


Eine Vorsorgevollmacht ist in ihrem Umfang und ihrer Wirkung so weitgehend und kann und muss so differenziert ausgestaltet werden, dass Sie sich von einem Fachmann dazu beraten lassen sollten.

z.B. gibt es sinnvole Regelungen heute noch minderjährige Kinder aufschiebend bedingt zu bevollmächtigen und gleichzeitig eine vorhergehend wirksame Vollmacht befristet zu erteilen.


2.

Außerdem endet die Wirkung der bei der Betreuungsbehörde beglaubigten Vollmacht mit dem Tod des Vollmachtgebers. Das folgt aus dem Gesetz und ist unabdingbar. Der Bevollmächtigte braucht dann - wenn Sie bereits verstorben sind - in vielen Fällen einen Erbschein oder ein notarielles Testament oder Erbvertrag, was er nicht benötigt, wenn die Vorsorgevollmacht notariell beurkundet ist.


Im Internet finden Sie viele Mustervollmachten und immer wieder den Hinweis, dass man die Vollmacht nicht öffentlich beglaubigt benötige. Das ist richtig und falsch zugleich! Falsch ist es z.B., wenn Sie Grundbesitz haben (z.B. ein Haus oder eine Eigentumswohnung oder ein Erbbaurecht) und wenn Sie möchten, dass ihr Bevollmächtigter für Sie auch notariell zu beurkundende Grundstücksgeschäfte schließen oder zu beglaubigende Erklärungen für Sie abgeben kann. Mit einer Vollmacht aus dem Internet oder über einen Rechtsanwalt oder über eine Rechtsschutzversicherung geht das NICHT!


Falls sie eine Firma haben... - auch dann kann es nahezu zwingend sein, die Vorsorgevollmacht zumindest öffentlich beglaubigt zu errichten. Nur eine öffentlich beglaubigte Vollmacht gilt auch für solche Rechtsgeschäfte, für die Sie selbst zum Notar müssten. Rechtsgeschäfte, die den Grundbesitz betreffen oder viele Rechtsgeschäfte, die ihre Anteile an einer Gesellschaft (GmbH, AG, UG, GmbH & Co. KG) betreffen, sind nur mit öffentlich beglaubigter Vollmacht möglich! Das gilt im Übrigen ab 2024 auch für die eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Wer im HInblick auf die Notwendigkeit einer öffentlichen Begalubigung oder Beurkundung etwas anderes behauptet, hat vermutlich Motive, die sich mit Ihren Interessen decken.
 

Inziwschen beschäftige ich mich seit über 25 Jahren intensiv mit dem Thema. Sprechen Sie mich an. Ich erläutere Ihnen gern die Zusammenhänge und die rechtliche Bedeutung! Eine diesbezügliche Beratung ist wertvoll und im Fall einer nachfolgenden Beurkun-dung wird die Beratung nicht gesondert berechnet. Ich empfehle Ihnen, nicht einfach einen Mustertext aus dem Internet zu verwenden.


Eine Vorsorgevollmacht ist aus meiner Sicht so wichtig, wie eine private Haftpflichtversicherung. In manch anderen Staaten ist sie obligatorisch.


Die notariellen Gebühren sind gesetzlich geregelt und bei allen Notaren gleich hoch.


Ich erkläre Ihnen auch gern den Unterschied zwischen einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung. 


Eine Patientenverfügung sollten Sie haben, wenn Sie gerne möglichst würdig im Kreis Ihrer Familie sterben möchten und nicht bis zum letzen Atemzug intensivmedizinisch versorgt werden möchten. Diesbezüglich spreche ich aber keine Empfehlung aus, da in dem Zusammenhang viele andere Faktoren als juristische Fragen eine Rolle spielen (z.B. Religion, Ethik, oder auch persönliche Ängste).

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